(241) Abgabensätze Für nach dem 14. Thalerfuß nach dem vur " — Beuennung der Gegenstände. i eemm 910 Onse, deren zollun beim beim Brutto-Gewicht: Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. Rthlr.] Ngr. Rthir.] Nor. r. 1 Pfund. l echt); Bänder, ganz oder theilweise aus Seide; endlich obige Waaren aus Floretseide (bourre de soie), oder Seide und Floretseide . . . 1 Centr. 110 192 30 3 c) Alle obigen Waaren, in welchen au- ßer Seide und Floretseide auch andere Spinnmaterialien: Wolle oder andere Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein— zeln oder verbunden enthalten sind, mit Ausschluß der Gold- und Sil— berstoffe, sowie der Bänder .. . 1I1 Centr. 55 96 15 iP in Fisten 31Seife: a) Grüne, schwarze und andere Schmier- sefe . ... 1 Centr . 1 45 b) Gemeine weiße 1 Centr.t9 5 50 |15 in Kisten. 0) Feine, in Täfelchen, Kugeln, Büch- in Ballen. sen, Krügen, Töpfen u. s. w. 1 Centr,0 17 30 16 in Kisten. 32Spielkarten von jeder Gestalt und Größe, in sofern sie in einzelnen Vereinsstag- ten zum Gebrauche im Lande einge- führt werden dürfen, und unter Be. rücksichtigung der besonderen Stem- pel- und Control-Vorschriften 1 CentrZ. 170 Anmerk. 1. Werden dergleichen zum Durchgange angemeldet, so wird die Durchgangs- abgabe erhoben. 2. Deren Einführung ist im Königreiche Sachsen verboten.