Benennung der Gegenstände. ( 242 ) — — — — — Maaß— stab der Ver- zollung. Abgabensätze nach dem 14-Thalerfuß (mit der Eintheilung des Thalers in 30stel), beim Eingang. Ausgang. Rthlr.] Ngr. Rthlr.] Ngr. Eingang. nach dem 244-Guldenfuß, beim Fl.] Kr. Ausgang. Fl.] Kr. Für Tara wird vergütet vom Centner Brutto-Gewicht: Pfund. 1 33 34 35 Steine: a) Mühlsteine mit eisernen Reisfen b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein; ferner geschliffene echte und unechte Steine, Perlen und Ko- rallen ohne Fassung Anmerk. Große Marmorarbeiten (Sta- tuen, Büsten und dergleichen), Flintensteine; feine Schleif- aus Serpentinstein zahlen die allgemeine Eingangsabgabe. Steinkohlen Anmerk. 1. An der Preußischen Seegrenze und auf der Elbe, desgleichen auf beson- dere Erlaubnißscheine auf der Weser oder Werra eingehend 2. An der Badischen Grenze oberhalb Kehl, desgleichen an der Württem- bergischen Grenze und an der Bagperi- schen Grenze rechts des Rheins ein- gehend Stroh-, Rohr= und Bastwaaren: a) Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schilf, ordinäre: 1. ungefärbt 2. gefärbt b) Stroh= und Bastgeflechte, Decken vo ungespaltenem Stroh, Span= und Rohrhüte ohne Garnitur . .. c) Bast- und Strohhüte ohne Unterschied sssssssss i und Wetzsteine; auch Waaren 1 Stück 1 Centr. 1 Centr. 1 Centr. 1 Centr. Centr. 1 Centr. 1 Centr. 1 Centr. 10 10 50 17 30 – 17 87 30 30 1 16 in Fässern u. Kisten. 16 in Fässern u. Kisten. 6 in Ballen. 20 in Kisten. 9 in Ballen.