B. Baden, Großherzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu dem Staats- vertrage vom 15ten Juli 1851 wegen Uebernahme von Auszuweisenden —. Beitritt der dasigen Regierung zu dem zu Eisenach unter dem 1# l#ten Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abgeschlossenen Staatsvertrage über gegenseitige Verpflegung erkrankter und Beerdig- ung verstorbener Angehöriger eines anderen Staats. . dasselbe tritt dem Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine bei Ba utschlächter — welche ordentliche Gewerbesteuer selbige im dahre 1854 zu entrichten haben Bauverein, gemeinnütziger, zu Dresden, * Dresden. Bayerisch= Stchsische Eisenbahn — Eröffnung des Betriebstelegraphen auf selbiger für die allgemeine Staats= und Privat-Correspondenz Bayern, Königreich, — Beitritt der vasigen Regierung zu dem zu Eisenach am 1 lten Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abge- schlossenen Staatsvertrage wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Angehböriger des anderen Staats Beerdigung verstorbener hülfsbedürftiger Angehöriger eines anderen Staats — Beitritt der Königl. Bayerischen und Großherzogl. Badenschen Re- gierung zu dem zwischen der Königl. Sächsischen und mehreren anderen deutschen Regierungen zu Eisenach am 1 #ten Juli 1853 abgeschlossenen Staatsvertrage über die gegenseitige Verbindlichkeit hierzu . Belgien, Königreich, — Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behand— lung der Handelsreisenden zwischen selbigem und den Staaten des deut— schen Zollvereins getroffenen Bestimmungen Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft — erhält Coneession zm Baue und Betriebe der Jüterbogk-Riesaer Anschlußbahn Bernstadt, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung Beschwerden, gegen i die Staatstelegraphenbüreaus wegen verweigerter An- nahme und Beförderung von Privatdepeschen erhobene, — wem die Entscheidung darüber zustehen soll . Besitzveränderungen bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund- und Hypothekenbuche Forderungen der Oberlausitzer landständischen Hypo— thekenbank, ingleichen des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins eingetragen sind — Anweisung der Hypothekenbehörden zu Benachrich- tigung der genannten Creditanstalten hiervon Bezirksärzte — deren Prüfung wegen künftiger Ausübung der Staatsarznei= kunde als solche Bibliotheken — Leih- — — welche Bestimmungen bei deren Concessio- nirung und Beaufsichtigung zu beobachten sind .. Bier — was in Bezug auf die Nebergangsabgaben und einzuschlagenden Stra- ßen beim Verkehre damit nach und von Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zu beobachten ist . .. — in das Königreich Württemberg eingesührtes – auf welchen Straßen dessen Einfuhr stattfinden soll . « Tag. 28 Febr. 29 April 13 Juni 2 Jan. 9 Jan. 23 Jan. (23 Jan. 29 April 19 Jan. 14 Mai 30 Mai (27 April 28 Juni 6 März 31 März 8 März 14 Jan. 31 Jan. 31 Jan. Seite. Jisg. 100 130 7fg. 17 fg. 25 25 100 25 fg. 104 fg. 142 fg. 100 148 82 fg. 93 fg. 85 fg. 18 fg. 27 fg. 27 Paragraph. 1—5 1—8