( Al.) pr!*515b Böhmisch-Sächsische Eisenbahn — Uebereinkunft zwischen der Königl. Sächsischen und der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regierung wegen Uebernahme und Weiterbeförderung der Schüblinge auf selbiger Brandversicherungsbeiträge, für das Jahr 1854 zu erhebende, — deren Erhöhung B randversicherungsgesellschaft Sächsischer Lehrer, Bestätigung der Statuten derselben . Branntwein — welche Vorschriften in Bezug auf die Uebergangsabgaben und einzuschlagenden Straßen beim Verkehre damit nach und von Han- nover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zu beobachten sind allgemeine, — — in das Königreich Württemberg eingeführter, — auf welchen Straßen dessen Einfuhr stattfinden soll. . . — Erhöhung des bisherigen Steuersatzes dafür — inländischer, ausgeführter, gewährt wird Briefe — in welchem Umfange der Staatspostanstalt ein ausschließliches Vor- recht hinsichtlich der Versendung und Beförderung derselben zusteht Bundesbeschluß vom 26sten Januar 1854 über die gegenseitige Ausliefer- ung von Verbrechern auf dem deutschen Bundesgebiete Burgstädt, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparrasse C. Chemnitz, Stadt, — wem die Entscheidung über Beschwerden gegen das dasige Staatstelegraphenbürean zustehen soll Coburg-Gotha Sachsen- — —, Herzogthum, — inwiefern die hiesigen Gerichtsbehörden in dem Art. 40 der mit dasiger Regierung geschlosse- nen Uebereinkunft wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe erwähnten Falle Bericht an das Justizministerium zu erstatten haben — Abänderung des Art. 45 der mit der dasigen Regierung über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe in Betreff der in Criminal= und Polizeiuntersuchungen erwachsenden Kosten abgeschlossenen Convention 10ten Iuni vom WierJafi 1848 Cöthen, s. Anhalt. — welche Sieuerbergütung für selbigen Commissarien zu Leitung der Wahlen zum künftigen ordentlichen Landtage — deren Bestellung ... Concessionen, zu Errichtung von Leihbibliotheken und Leseinstituten zu er- theilende, — deren Beschaffenheit Concurse — Uebereinkunft zwischen der Königl. Scchsischen und Kaiserl. Oesterreichischen Regierung wegen Begenseitiger Behandlung von hier- auf bezüglichen Fällen . Tag. 1853. 24 Dec. 21 Febr. 1 Aug. 31 Jan. (28 Juni 19 Oct. 2 Oct. 5 Dec. 27 Febr. 10 Juni 27 April 18 Febr. 6 Oct. Febr. 8 Juni 14 Juli 1 Aug. 1 Sept. 2 Nov. 13 Nov. 8 März 18 Febr. Seite. 13 fg. 64 159 fg. 18fg. 27 fg. 27 144 fg. 194 173 207 fg. 74 fg. 151 fg. 100 69 190 fg. 26 128 fg. 151 153 162 195 fg. 200 85 fg. 66 fg. 2* Paragraph. 1—17