(XVI ) M—.——————— H. Handelsreisende — welche Vereinbarung zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handelsvereins und der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Re- gierung wegen gegenseitiger Behandlung derselben getroffen worden ist — — Ausdehnung der zwischen den Zollvereinsstaaten wegen gegenseitiger Behandlung derselben bestehenden Bestimmungen auf die Staaten des vormaligen Steuervereins — — Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung derselben zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien getroffenen Bestimmungen Hannover, Königreich, — Ausdehnung der zwischen den Zollrereinsstaaten wegen gegenseitiger Behandlung der Gewerbtreibenden und Handels- reisenden bestehenden Bestimmungen auf selbigese — — welche Straßen beim übergangsabgabepflichtigen Verkehre mit Bier und Branntwein nach diesem Königreiche und von letzterem nach einzel- nen Zollvereinsstaaten inne zu halten sind ... — — Höhe der Uebergangsabgabe von dem aus selbigem nach Sachsen übergeführten Biere und Branntweine — — anderweiter Vertrag zwischen selbigem, Preußen, Sachsen, Däne- mark und Mecklenburg-Schwerin über das Zoll= und Nerisionsverfah= ren auf der ESbe . Hefe — Erhöhung des Eingangszolls dafür .. Hessen, Kurfürstenthum, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung wegen kostenfreier Erledigung von Nequisttionen in Criminal= und Polizei- straffillen Hirse, gestampfte oder geschälte, — bis zu velchem *- der Eingangs- zoll dafür nicht erhoben wird Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage— und Quittungsbücher der Sparcassenanstalten zu Bernstadt, Burgstädt, Forchheim, Geringswalde, Königsbrück, Lunzenau, Neukirchen und Ober-- und Unter-Wiesenthal — ist statthaft Hülsenfrüchte — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafur nicht erhoben wird Hypothekenbank des Markgrafthums Oberlausitz, landständische, — deren Befreiung von Entrichtung des gesetzlichen Schriftenstempels — — inwiefern die Hypothekenbehörden dieselbe von Besitzveränderungen und bevorstehenden Zwangsversteigerungen bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund= und Hypothekenbuche Forderungen derselben tinge— tragen sind, in Kenntniß zu setzen habhen — #.— Tag. 1853. 28 Dec. 1854. 7 Jan. (14 Jan. * Jan. r* 10 März 28 Juni 27 Mai (26 Sept. 11 Nov. 1853. 30 Dec. 1854. 26 Jan. 27 Jan. *30 Mai 10 Juni 31 Aug. 7 Sept. 13 Dec. Sept. 1 Nov. 16 Febr. 6 März Seite. 8fg. 22 25 fg. —t— .. 206 171 195 63 82 fg. Paragraph. T —