(M ) P. Packete — in welchem Umfange der Staatspostanstalt ein ausschließliches Vor- recht hinsichtlich der Versendung und Beförderung derselben zusteht Patente für Schiffsführer, ungültig gewordene, — sind an die Ausstellungs- behörde zurückugeben .... . Personalsteuer, s. Gewerbe- und Personalsteuer. Pferde — Verbot der Ausfuhr derselben über die äußere Zollgren#e Polizeibehörden — inwiefern selbige den in die Correctionsanstalten ein- zuliefernden Personen auf dem Transporte den übermäßigen Genuß von Speise und Trank, ingleichen das Tabak= und Cigarrenrauchen nicht zu gestatten haben . Polizeistrafsachen — Uebereinkunft mit der Fürstl. Reußischen älterer und jüngerer Linie, der Herrogl Sachsen-Altenburgischen, der Kur- fürstl. Hessischen, der Großherzogl. Sachsen-Weimarischen und Her- zogl. Sachsen = Coburg-Gothaischen -egierung, wegen kostenfreler Erledigung von Regquisttionen darin . Portofreie Zusendung von Schriften an die Gerichtsbehörden — Ver— pflichtung der Privatpersonen hierzu Postanstalt = Staats= — — Erläuterung und Ergänzung der Bestim- mungen über den Umfang des derselben zustebenden ausschließlichen Vorrechts binsichtlich der Versendung und Beförderung don Briefen und Packeten Vostporto — indwiefern Prioatversonen zu dessen Entrichtung bei Einsendung von Schriften an die Gerichtsbehörden verpflichtet sind Preußen, Königreich, — anderweiter Vertrag zwischen selbigem, Sachsen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg-Schwerin über das Zoll= und Revisionsverfahren auf der Elbe — — Erweiterung des Art. 34 der mit der dasigen Regierung getrof— fenen Uebereinkunft über die keistung gegenseitiger Rechtshülfe vom 14ten October gosfen Mrepi 1839. — Prüfung der Bezirks= und Gerichtsärzte — wenn und in 2 * 1 bige stattzufinden hat. . R. Rechtsconsulenten — Beschränkung der Zahl der Immatriculationen bei selbigen . Rechtshülfe, gegenseitige, — Erweiterung des Art. 34 der mit der Königl 14ten October Preußischen Regierung getrofenen Uebereinkunft vom zöffen Noeimber 1839 über deren Leistung — (. Altenburg — Coburg-Gotha — Hessen — Reuß — Weimar. Regulativ, s. Niederlageregulativ. Reisende — welche Vereinbarung zwischen den Staaten des deutschen Zoll- und Handelsvereins und der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regier— ung wegen gegenseitiger Behandlung derselben getroffen worden ist Tag. 5 Dec. 20 Juni 28 Dec. 4 Oct. 24 März 10 April 27 Mai 10 Juli % Aug. 6 Oct. 1 Mai 5 Dec. 1 Mai 10 März 11 Aug. 31 März 20 Juni 11 Ang. 1853. . 28 Dec. Seite. 193 91 fg. 126 fg. 149 fg. 163 fg. 190 fg. 101 207 g. 101 76 fg. 160 f#g. 93 fg. 132, 148 160 fg. 8fg. Paragraph. 1—17 1—17 1—5