(AIlI ) Reisende — Ausdehnung der zwischen den Zollvereinsstaaten wegen gegensei- tiger Behandlung derselben bestehenden Bestimmungen auf die Staaten des vormaligen Steuervereins — Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung derselben; wi- schen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Knigreiche bel- gien getroffenen Bestimmungen Regquisitionen, von gewissen ausländischen Gerichtsbehörden an hiesige Ge— richtsbehörden erlassene, — inwiefern die diesseitigen Gerichtsbehörden bei Zweifeln und in gewissen Fällen, ehe sie den Requisitionen nach- gehen, Bericht an das Justizministerium;z zu erstatten haben — in Criminal= und Polizeistrafsachen — Uebereinkunft mit der Fürstl. Reußischen älterer und jüngerer Linie, der Herzogl. Sachsen-Alten- burgischen, der Kurfürstl. Hessischen, der Großherzogl. Sachsen-Wei- marischen und Herzogl. Sachsen- Coburg= Gothaischen Regieruns, wegen kostenfreier Erledigung derselben Reuß, älterer und jüngerer Linie, Fürstenthümer, — Uebereinkunft mit den dasi- gen Regierungen wegen kostenfreier Erledigung von Regquisitionen in Criminal= und Polizeistrafsachen ...... Revisionsverfahren auf der Elbe — anderweiter Vertrag hierüber zwi— schen Sachsen, Preußen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg- Schwerin Riesa, Stadt, — wem die Entscheidung über Beschwerden gegen das dasige Staatstelegraphenbüreau zustehen soll — .Jüterbogker Zweigeisenbahn — Concessionirung der Berlin- Anhaltischen Eisenbahngesellschaft zum Baue und Betriebe derselben. S. Sachwalter, s. Advocaten. Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, — welche Straßen beim übergangs- abgabepflichtigen Verkehre mit Bier und Branntwein nach diesem Für- stenthume und von letzterem nach einzelnen Zollvereinsstaaten inne zu halten sind — Höhe der Uebergangsabgabe von dem aus selbigem nach Sachsen über- geführten Biere und Branntweine Schiffe, s. Damyfschiff Schiffs führer — deren Verpflichtung zur Rückgabe der ihnen ausgefertigten und später ungültig gewordenen Schiffspatente . Schiffsmannschaften, auf Elbschiffen oder Flossen angenommene, — Ein- führung von Dienstzeugnißbüchern für selbige Schriften, unfrankirte, von Privatpersonen an Gerichtsbehörden eingehende, — inwiefern letztere zur Wiedereinziehung des dafür verlegten Portos mittelst Postvorschusses befugt sind . .. .. —Volkssclriften Tag. 1854. 7 Jan. 19 Jan. 18 Febr. 24 März 10 April 27 Mai 10 Juli #4 Aug. 6 Oct. (24 März 10 Juli 10 März 27 April 14 Mai (14 Jan. 131 Jan. 7v - 20 Juni 20 Juni 1 Mai Seite. 22 25 fg. 69 —.o 95 fg. 126 fg. 149 fg. 163 fg. 190 fg. 91 fg. 149 fg. 76 fg. 100 104 fg. 18fg. 27 fg. 19 133 fg. 134 fg. 101 Paragraph. 1—14