(XXI ) Schriftenstempel — Befreiung des erbländischen ritterschaftlichen Credit— vereins und der Oberlausitzischen landständischen Hypothekenbank von dessen Entrichtung Schüblinge — Uebereinkunft zwischen der Königl. Sichsischen und der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regierung wegen deren Uebernahme und Wei- terbeförderung auf der Dresden-Prager Eisenbahn Schulentlassungsscheine — sind künftig nur noch auf ausdrückliches Ver- langen der Angehörigen der Kinder auszustellen . Signale während der Nacht auf den Elbdampfschiffen — deren Einrichtung Societäts brauerei zu Dresden, s. Dresden. Sparbank des Markgrafthums Oberlausitz, lundständische, deren Statuten Sparcassen, s. Bernstadt — Burgstädt — Forchheim — Geringswalde — Königsbrück — Lunzenau — Neukirchen — Wiesenthal. Spielkarten, ausländische, — Einschärfung des Verbots wegen deren Ein— bringung in hiesige Lande Spielwaaren für Kinder, mit gifthaltigen Farben gefärbte, — Verbot wider deren Verkauf Staatsangehörige, in einem anderen deutschen Staate sich aufhaltende, hülfsbedürftige, erkrankte oder verstorbene, — Beitritt der Königl. Bayerischen und Großherzogl. Badenschen Regierung zu dem zu Eisenach am 1lten Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abge- schlossenen Staatsvertrage wegen gegenseitiger Verpflegung und Beerdig— ung derselben. . — Nachtrag zu — ausländische, in hiestgen Landen sich aufhaltende, — inwiefern die hie- sigen Gerichtsbehörden über die Requisitionen gewisser auswärtiger Ge- richtsbehörden wegen deren Auslieferung Bericht an das Zustizministe- rium zu erstatten haben . . Ständeversammlung, s. Landtag — Landtagsabschied. Stempel — Schriften = — — Befreiung des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins und der Oberlausitzischen lunfständischen Hypothekenbank von dessen Entrichtung Steuern und Abgaben — in nelcher Weif * im dtt“ 1855 dir Er— hebung kommen sollen — — s. Gewerbesteuer. Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein — deren Betrag. . Strafanstalten — inwiefern den auf dem Transporte dahin befindlichen Ge- fangenen der übermäßige Genuß von Speise und Trank, ingleichen das Tabak= und Cigarrenrauchen nicht zu gestatten ist. Subhastationen, necessäre, bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund— und Hypothekenbuche Forderungen der Oberlausitzer landständischen Hypothekenbank und des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins eingetragen sind, bevorstehende, — Anweisung der Hypothekenbehörden zu Benachrichtigung der genannten Creditanstalten hiervon . Tag. 16 Febr. 1853 24 Dec. 16 März 20 Juni 15 April 3 Juni 6 Juni (23 Jan. 129 April 18 Febr. 16 Febr. 8 Dec. 2 Oct. 4 Aug. 6 März Seite. 63 13 fg. 89 138 fg. 113, 121 130 123 fg. 25 100 69 82 fg. WS Paragraph.