8 beseh-un 6 für das Königreich Sachsen 3“ Stück vom Jahre 1854. 9) Verordnung, den Beitritt der Königl. Bayerischen Regierung zu dem zu Eisenach am 1 #ten Juli 1853 abgeschlossenen Staatsvertrage betreffend; vom 23sten Januar 1854. Nem nunmehr auch die Königl. Bagerische Regierung dem zwischen der Königl. Säch- sischen und mehreren anderen deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Angehöriger des anderen Staats zu Eisenach am 1 ten Juli vorigen Jahres abgeschlossenen, und mit dem 1sten laufenden Monats in Kraft getretenen Staatsvertrage, wie solcher durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1 7ten November vorigen Jahres (Seite 265 fg. des Gesetz= und Verord- nungsblattes von 1853) veröffentlicht worden, beigetreten ist, so wird dieß mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß gleichzeitig die zwischen den Königreichen Sachsen und Bagyern in der fraglichen Beziehung zeither bestandene, durch Verordnung vom 1 2ten Februar 1833 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen vom Jahre 1833, Seite 18 fg.) bekannt gemachte Vereinbarung außer Wirksamkeit getreten ist. Dresden, den 23 sten Januar 1854. Ministerium des Innern. Frhr. von Beust. Eppendorf. 10) Verordnung, die Aufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung der Handelsreisenden zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien getroffenen Bestimmungen betreffend; vom 19ten Januar 1854. Naem die Verhandlungen des deutschen Zollvereins mit dem Königreiche Belgien wegen Fortdauer des bis Ende dieses Jahres zwischen Beiden bestandenen Handelsvertrags 1854. 5