(61 ) den Inhalt vorstehender Statuten der Albertsbahn auf Vorlegen genehmigt und seine darunter ersichtliche Namensunterschrift als eigenhändige anerkannt. Geschehen, vorgelesen und genehmigt in Gegenwart des Herrn Gerichtsbeisitzers Herrnsdorf. Dr. Theodor Wolf, Actuar und vereideter Richter. -. Carl Herrnsdorf, Gerichtsbeisitzer. A. Interimsactie der zu Herstellung einer Eisenbahn zwischen Dresden und Tharandt und nach den Kohlenwerken dortiger Gegend gebildeten Actiengesellschaft. Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der bereits geleisteten Anzahlung von zehn Thalern ein Gesammteinschuß von höchstens Ein Hundert Thalern im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Antheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der zu obigem Behufe gebildeten Actien- gesellschaft und ist den in den Beilagen der unter dem vierten April 1853 veröffentlichten Einladungsschrift des unterzeichneten Comite's angegebenen Bedingungen, sowie den künf- tigen Gesellschaftsstatuten unterworfen. Dresden, den 1 5ten April 1853. Der Comité für das Dresden-Tharandter Eisenbahnunternehmen. .. N.N. N.N. Vorsitzender. 45 Schriftführer. B. Interimsactie der Albertsbahn= Actiengesellschaft. inim Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der bis jetzt überhaupt eingezahlten — Thaler ein Gesammteinschuß von höchstens Ein Hundert Thalern im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Theil