(62) an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der Albertsbahn-Actiengesellschaft und ist deren Statuten unterworfen. Dresden, den Albertsbahn-Actiengesellschaft. (Facsimilirte Unterschrift zweier Directoren.) (Wörtlich abzudrucken sind hierzu die §§ 16, 17, 19, 21, 29, 30, 36 der Statuten.) C. Actie der Albertsbahn= Actie Ktiengesellschaft. Inhaber dieser Actie hat nach Verhältnis der darauf eingezahlten Ein Hundert Thaler im Vierzehnthalerfuße Theil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der Albertsbahn-Actiengesellschaft und ist den Statuten unterworfen. Dresden, den Albertsbahn-Actiengesellschaft. (Eigenhändige Namensunterschrift der drei Directoren.) (Wörtlich abzudrucken sind hierzu die 6§& 28, 29, 30, 36, 37 der Statuten.) D. l ter Dividendenschein zur Actie der Filbertöhahn- “ Gegen Rückgabe dieses Scheins wiro Ende Ju Juni — December — 18 aus der Casse der unterzeichneten Gesellschaft die für den gedachten Termin statutenmäßig zu bestimmende und bekannt zu machende Diovidende ausgezahlt. Dresden, den Albertsbahn-Actiengesellschaft. (Facsimilirte Unterschrift der drei Directoren.) Anmerkung. Nach § 30 der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstermine an nicht erhoben sind, der Gesellschaftscasse und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig.