(91 Gesetz-und Verorduungsb lall für das Königreich Sachsen, 5 Stück vom dahre 1854.— r) Perordung zu Bekanntmachung der mit der Fürstlich Reußischen Regierung älterer Linie zu Greiz getroffenen Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Regquisitionen in Criminal= und Polizeistrafsachen; vom 24sten März 1854. W der Fürstlich Reußischen Regierung älterer Linie zu Greiz ist in Verfolg der deshalb eingeleiteten Verhandlungen eine Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Requisi— tionen in Criminal= und Polizeistrafsachen nach Inhalt der nachstehenden Ministerialerklärung vom 1 Sten März 1854, welche gegen eine gleichlautende Erklärung der genannten Re- gierung vom 1 ten desselben Monats ausgewechselt worden ist, zum Abschlusse gekommen, und wird solche mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Dresden, den 24 sten März 1854. Ministerium der Justiz. Dr. Zschinsky. · Lamm. Ministerialerklärung, die zwischen der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reußischen der älteren Linie Regierung wegen der in Criminal- und Polizeiuntersuchungen erwachsenen Kosten abgeschlossene Convention betreffend. Die Königlich Sächsische und die Fürstlich Reußische der älteren Linie Regierung sind mit einander übereingekommen, den Art. 45 der unterm 22sten October 1845 abgeschlosse— nen Convention über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe in Betreff der in Criminal— und Polizeiuntersuchungen erwachsenden Kosten dahin abzuändern: 1851. 14