(100 ) 36) Verordnung, den Beitritt der Großherzoglich Badischen Regierung zu dem zu Eisenach unter dem 11ten Juli 1853 abgeschlossenen Staatsvertrage betreffend; vom 29sten April 1854. Des Ministerium des Innern macht andurch zur Nachachtung bekannt, daß nunmehr auch die Großherzoglich Badische Regierung dem zwischen der Königlich Sächsischen und mehreren anderen deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Angehöriger des anderen Staats zu Eisenach unter dem 1 Iten Juli vorigen Jahres abgeschlossenen Staatsvertrage, wie solcher durch Verordnung vom 1 Tten November vorigen Jahres, Seite 265 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1853 veröffentlicht worden, beigetreten ist. Dresden, den 29#sten April 1854. Ministerium des Innern. Frhr. von Beust. Eppendorf. 37) Verordnung, eine Ergänzung der Bestimmungen über die Benutzung der Staatstelegraphen betreffend:; vom 27sten April 1854. Mechvem die im § 17 der die Benutzung der Staatstelegraphen betreffenden Allerhöchsten Verordnung vom 13ten September 1850 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 227) vorbehaltene Bestimmung darüber, wem in Ansehung der weiter zu eröffnenden Staats- telegraphenbüreaus die Entscheidung über eine Seiten der letzteren verweigerte Annahme und Beförderung von Privatdepeschen zustehen solle, beziehungsweise auf Grund einer deshalb mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regierung getroffenen Vereinbarung, dahin erfolgt ist, daß dießfällige Beschwerden hinsichtlich des Telegraphenbüreaus zu Riesa an den Kreisdirector zu Dresden oder dessen Stellvertreter, hinsichtlich des Telegraphen- büreaus zu Zwickau an den Kreisdirector daselbst oder dessen Stellvertreter, bezüglich des Telegraphenbüreaus zu Chemnitz aber an den Amtshauptmann daselbst und, soviel das Telegraphenbüreau zu Altenburg betrifft, an den Vorsitzenden des Herzoglichen Mini- steriums daselbst zu richten sind; So wird Solches zu Jedermanns Nachachtung hiermit bekannt gemacht. Dresden, den 2 7sten April 1854. Finanz-Ministerium. Behr. Opelt.