( 129 ) für den 2ten stävtischen Wahlbezr der Justizamtmann Wimmer zu Rochlitz, -- 6ten 10ten 1 1ten 1 ten - I17Tten 1 Sten - 20 sten Asten bäuerlichen -- 2ten Zten Aten Sten JHüten = = 1 ten 272sten M Zten und 5ten der Regierungsreferendar Freiherr von Teubern zu Dresden, der Amtshauptmann Freiherr von Biedermann zu Niederforchheim, der Landgerichtsdirector Hohlfeld zu Annaberg, der Landgerichtsdirector Priber zu Eibenstock, der Justizamtmann Beier zu Plauen, der Justizamtmann Hantusch zu Voigtsberg, der Regierungsreferendar Edelmann zu Budissin, der Kreisamtmann, Geheime Regierungsrath Lucius zu Leipzig, der Landgerichtsdirector Köllner zu Borna, der Amtshauptmann von Carlowitz zu Rochlitz, der Amtshauptmann von Vieth zu Döbeln, der Justitiar Graf zu Solms zu Schönrfeld, der Landgerichtsdirector Wilde zu Oschatz, der Kreisamtmann Wieland zu Schwarzenberg, der Justitiar Thomas zu Bernstadt, 2ten Bezitk des Handels— und Fabrikstandes der Supernumerar-Regierungsrath von Haugk zu Leipzig, der Supernumerar-Regierungsrath von Einsiedel zu Leipzig, der Amtshauptmann von Welck zu Zwickau beauftragt worden sind, so wird dieß zur Nachachtung andurch bekannt gemacht und werden zugleich alle, bei den gedachten Wahlen betheiligten Behörden zu deren größter Be- schleunigung und genauester Befolgung der deshalb bestehenden Vorschriften Cvergl. Verordnungen vom 3ten und 4ten Januar 1842, Gesetz= und Verordnungsblatt von 1842, Seite 5 und 21) noch besonders angewiesen. Dresden, am Sten Juni 1854. Ministerium des Innern. 1854. Frhr. v. Beust. Eppendorf. 20