(C 130 ) & 46) Bekanntmachung, den Beitritt des Großherzogthums Baden zum Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine betreffend; vom 13ten Juni 1854. Zwischen der Königlich Württembergischen und der Großherzoglich Badischen Regierung ist wegen des Beitritts des Großherzogthums Baden zum Deutsch-Oesterreichischen Tele- graphenvereine, unter Zustimmung der übrigen Vereinsregierungen, ein Staatsvertrag abgeschlossen und als Zeitpunkt, zu welchem die Großherzoglich Badischen Telegraphen- linien (mit den Stationen Mannheim, Karlsruhe, Kehl und Haltingen) in den Verein eintreten, der Uste Juli dieses Jahres bestimmt worden, was hierdurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 1 3ten Juni 1854. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Ehrenstein. Opelt. 47) Verordnung, die Einschärfung des Verbots wegen Einbringung ausländischer Spielkarten betreffend; vom 3ten Juni 1854. Durs Bekanntmachung des Finanzministeriums vom Zusten Mai 1834 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen vom Jahre 1834, Seite 152) ist das Einbringen von im Auslande fabricirten Spielkarten in das Königreich Sachsen gänzlich untersagt worden. Wenn aber dessenungeachtet nach vorliegenden Anzeigen in neuerer Zeit ausländische Spielkarten, namentlich aus dem Königreiche Preußen, nach Sachsen eingeführt worden sind, so sieht sich das Finanzministerium veranlaßt, obiges Verbot hierdurch nachdrücklich und mit dem Hinzufügen einzuschärfen, daß dasselbe sich auf ausländische Spielkarten aller Art, und ohne Unterschied, ob sie unbestempelt oder mit einem ausländischen Stempel versehen sind, erstreckt, und daß Zuwiderhandelnde die im Zollstrafgesetze vom Zten April 1838, 6§10 fg. (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1838, Seite 339) auf das Vergehen der Contrebande gesetzten Strafen unnachsichtlich zu erwarten haben. Dresden, am 3ten Juni 1854. Finanz-Ministerium. Für den Minister: von Weissenbach. Zenker.