(138 ) Zeugniß SS Name des Schiffseigners oder Schiffsführers (Floßführers) und des von ihm geführten Schiffs. Angabe, unter welchem Datum und von welcher Behörde ihm das Patent ertheilt ist. — Tag des Dienstantritts. Inhaber dient als auf die Zeit on gegen einen Lohn doon ... Tag der Dienstbeendigung. Angabe des Entlassungsgrundes. Eigenhändig mit vollem Namen zu unterschrei- bendes Zeugniß des Schiffseigners oder Schiffs- führers (Floßführers) über Betragen und Tüch- tigkeit des Dienstmannes. Bemerkungen der Polizeibehörde. Jeugni. ... 52) Verordnung, die Nachtsignale für die Dampfschiffe auf der Elbe betreffend; vom 20sten Juni 1854. Zur Ausführung der von den Regierungen sämmtlicher Elbuferstaaten nach den Verhand— lungen der dritten Elbschifffahrts-Revisions-Commission getroffenen Vereinbarung hat mit Allerhöchster Genehmigung das Finanzministerium als Erweiterung und Abänderung der in der Verordnung vom 6ten Februar 1845, 9§& 13, 15 und 16 (Gesetz= und Verord-