der Anwendung der farbigen Lichter auf Dampfschiffen während der Nacht (140 ) Anlage B. Erläuterung in Betreff zur Verhütung des Ansegelns. 1. Stellung. In dieser wird das Dampfschiff A nur das rothbe Licht des Dampf- schiffs B in dessen 3 hier angedeuteten Stellungen sehen können. — A wird daher sicher sein, daß B ihm die Back- bordseite zuwendet und daß es in einer oder der anderen Richtung vom Steuer- bord nach Backbord (von rechts nach links) hin an ihm vorübersegelt. A wird demnach — wenn die Schiffe sich so nahe sind, daß ein Ansegeln zu befürchten steht — mit Sicherheit sein Ruder Backbord legen und klar wer- den. Auf der anderen Seite wird das Dampfschiff B in jeder seiner 3 Stel- lungen das grüne, rothe und Mastlicht von A in Form eines Dreiecks sehen und daraus entnehmen, daß sich ihm ein Dampfschiff nähert, wonach es dann seine Anordnungen treffen kann. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß das Mastlicht in jeder Stellung nach Vorne zu sehen ist.