159 ) Gesetz-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 11 Stück vom Jahre 1854. 65) Decret wegen Bestätigung der Statuten der „Allgem einen Brandversicherungsgesellschaft Sachsischer Lehrer“ vom 1sten August 1854. Nahvem von dem Ministerium des Innern die Statuten der auf Gegenseitigkeit be- ruhenden, in einzelne Bezirke eingetheilten „Allgemeinen Brandversicherungsgesellschaft Sächsischer Lehrer“ auf deren Ansuchen geprüft und mit den in §§ 7, 11, 13 und 15 enthaltenen Bestimmungen, denen zu Folge die Gesellschaft vor dem Kreisamte zu Leipzig over vor der künftig an dessen Stelle tretenden Gerichtsbehörde Recht zu leiden hat, die Geschäfte derselben von einem aus 5 Mitgliedern bestehenden Gesammtvorstande verwaltet werden, die Namen der Mitglieder dieses Gesammtvorstandes wie die der Vorsteher der einzelnen Bezirke in der Leipziger Zeitung und in der Sächsischen Landeslehrerzeitung (gegen- wärtig die Schulzeitung) bekannt zu machen sind und diese Bekanntmachungen jenem sowohl als diesen zur Legitimation zu dienen haben, endlich aber die in Processen von der Gesellschaft zu leistenden Eide von zwei Mitgliedern des Gesammt- vorstandes und zwar von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Rechnungsführer geleistet werden sollen, im Einverständnisse mit dem Justizministerium dergestalt bestätigt worden sind, daß dem Inhalte derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll, auch vom Finanzministerium die Stempelbefreiung für alle Schriften, welche bei der genannten Gesellschaft zur Ver- mittelung und über den Abschluß der Versicherungen verfaßt und ausgefertigt werden, mit 1854. " 27