( 160 ) Einschluß der Genehmigungsatteste der Obrigkeiten, bewilligt worden ist; so ist hierüber gegenwärtiges Deeret ertheilt worden. Dresden, den 1 sten August 1854. Ministerium des Innern. Für den Minister: (gez.) Kohlschütter. Eppendorf. 66) Verordnung, die Erweiterung des Art. 34 der mit der Königlich Preußischen Regierung getrof- fenen Uebereinkunft über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe vom 139 30sten November betreffend; vom 1 lten August 1854. Mi der Königlich Preußischen Regierung ist Inhalts der nachstehenden Ministerial— erklärung vom 24sten Juni dieses Jahres, welche gegen eine gleichlautende Erklärung des Königlich Preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten vom 7ten Juli dieses Jahres ausgewechselt worden ist, wegen Erweiterung des Art. 34 der mit der Königlich Preußischen Regierung getroffenen Uebereinkunft über die Leistung gegenseitiger Rechts- hülfe vom en Oetober= 1839 eine Vereinbarung geschlossen worden, welche mit Geneh- 30 sten November migung Seiner Majestät des Königs hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird. Dresden, den 1 lten August 1854. Ministerium der Justiz. Dr. Zschinsky. Ministerialerklärung, die Erweiterung des Art. 34 der zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe bestehenden Uebereinkunft vom u1 L39 betreffend. Zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung ist in Er- Lamm.