(162 ) 68) Verordnung, die Landtagswahl im 2ten Bezirke des Handels= und Fabrikstandes betreffend; vom sten September 1854. Nahchdem auf die Dauer der die Monate September und October umfassenden Beur- laubung des Supernumerar-Regierungsraths von Haugk zu Leipzig an dessen Stelle mit der, demselben laut Verordnung des unterzeichneten Ministeriums vom Sten Jumi dieses Jahres (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1854, Seite 12 8) übertragenen Leitung der für den bevorstehenden ordentlichen Landtag erforderlichen Ergänzungswahl eines Abge- ordneten für den 2ten Bezirk des Handels- und Fabrikstandes und seines Stellvertreters der Supernumerar-Regierungsrath von Kiesenwetter zu Leipzig mit Auftrag versehen worden ist, so wird dieß hiermit zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 1 ten September 1854. Ministerium des Innern. Frhr. von Beust. Eppendorf. Letzte Absendung: am Sten September 1854.