(180 ) selben Jahre) und der darauf ebenfalls sich beziehenden Bekanntmachungen vom 17ten Juni 1844, 2 6sten April und 2 9sten December 1852 und 31#sten Januar 1853, insonderheit in Folge der Erweiterung des Zollvereins vom jetzigen Jahre an, eingetretenen Veränder= ungen ist eine anderweite, vervollständigte Uebersicht der Uebergangsabgabesätze, wie dieselben in denjenigen Zollvereinsstaaten, wo auf die Production oder Zubereitung gewisser eigner Erzeugnisse Steuern gelegt sind, von gleichnamigen Erzeugnissen anderer Vereinsländer — dermalen erhoben werden, aufgestellt worden, welche in der Beilage O hiermit zur öffent— — lichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 1 7ten October 1854. Finanz-Ministerium. Behr. Schäfer.