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Steuersatz Bemerkungen 
Vereinsstaaten 2c., Maaßstab im Über die bei der Ausfuhr nac 
"„ -·« - », 14-Thaler- 1244-Gul-sanderen Vereinsstaaten, ode 
in welchen die Erhebung stattfindet. für die Erhebung. * a venfuße. dem Auslande fanen 
  
  
  
J di r. Steuervergütungen. 
I. Vom Wein und Traubenmost. 
Preußen (ausschließlich ver Hohenzollern- 
schen Lande *). *) In den Hohenzollernschen Fü 
„ )7 -„ stenth#mern wird eine Uebe 
Außerdem im engeren Vereine mit Preußen gangsalgabe von Wein u 
(nach der Zeitfolge der Vertrage) Traubenmost nicht erhoben. 
a) Von Schwarzburg-Sondershausen: 
die Unterherrschaft. 
b) Von Schwarzburg-Rudolstadt: 
die Unterherrschaft. 
c) Vom Großherzogthume Sachsen: 
das Amt Allstedt mit Oldisleben. 
d) Anhalt-Bernburg. 
e) Vom Fürstenthume Lippe: 
die Ortschaften Lipperode, Cappel 
und Grävenhagen. 
f) Von Mecklenburg-Schwerin: . 
die Ortschaften Rossow, Netzeband Centner (Preußisch 
und Schöneberg. Wein.. 1—25 —11 
g) Anhalt-Dessau. Traubenmost. — 20 1 
h) Anhalt-Köthen. 
i) Von Sachsen-Coburg-Gotha: 
das Amt Volkenrode. 
k) Von Hessen-Homburg: 
das Oberamt Meisenheim. 
1) Vom Herzogthume Oldenburg: 
das Fürstenthum Birkenfeld. 
m) Waldeck und Pyrmont. 
n) Von Hannover: 
die Grafschaft Hohenstein und das 
Amt Elbingerode. 
  
  
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