(182 ) — — Steuersatz Bemerkungen Vereinsstaaten 2c., Maaßstab im Über die bei der Ausfuhr nac "„ -·« - », 14-Thaler- 1244-Gul-sanderen Vereinsstaaten, ode in welchen die Erhebung stattfindet. für die Erhebung. * a venfuße. dem Auslande fanen J di r. Steuervergütungen. I. Vom Wein und Traubenmost. Preußen (ausschließlich ver Hohenzollern- schen Lande *). *) In den Hohenzollernschen Fü „ )7 -„ stenth#mern wird eine Uebe Außerdem im engeren Vereine mit Preußen gangsalgabe von Wein u (nach der Zeitfolge der Vertrage) Traubenmost nicht erhoben. a) Von Schwarzburg-Sondershausen: die Unterherrschaft. b) Von Schwarzburg-Rudolstadt: die Unterherrschaft. c) Vom Großherzogthume Sachsen: das Amt Allstedt mit Oldisleben. d) Anhalt-Bernburg. e) Vom Fürstenthume Lippe: die Ortschaften Lipperode, Cappel und Grävenhagen. f) Von Mecklenburg-Schwerin: . die Ortschaften Rossow, Netzeband Centner (Preußisch und Schöneberg. Wein.. 1—25 —11 g) Anhalt-Dessau. Traubenmost. — 20 1 h) Anhalt-Köthen. i) Von Sachsen-Coburg-Gotha: das Amt Volkenrode. k) Von Hessen-Homburg: das Oberamt Meisenheim. 1) Vom Herzogthume Oldenburg: das Fürstenthum Birkenfeld. m) Waldeck und Pyrmont. n) Von Hannover: die Grafschaft Hohenstein und das Amt Elbingerode. — D — — S