(201) Geschz-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 8#Stück vom Jahre 1854. —..-— J — — — — — — —— — — — — — — — .———. — —..—— — — — — — — — AM 90) Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend; vom Aten December 1854. S. Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände zu einem in Gemähheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage auf den 29sten December dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. · Allerhöchstem Befehle gemäß wird solches und daß an die Mitglieder beider ständischen Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 4ten December 1854. Gesammtministerium. Dr. Zschinsky. Frhr. von Beust. Roßberg. 1854. 36