(A1AIX ) Graupe — Einstellung der Erhebung des Eingangszolle dafür bis zu einem gewissen Zeitpunkte. Gries — die Erhebung des Eingangszolls dofür wird fernerweit eingestellt Großbritannien, Königreich, — Zusatzvertrag zu der mit der dasigen Regierung abgeschlossenen Convention vom 13ten Mai 1846 wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte gegen Nachdruck und un— befugte Nachbildung Grubenräumung in Dresden, s. Dresden. Grütze — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafür nicht erho- ben wird . und -50 othekenbücher — in welcher Weise das von dem Besitzer eines Grundstücks einem Dritten überlassene Abbaurecht von Stein-, Braun- und Erdkohlenlagern in selbige einzutragen ist — — welche Grundsätze bei Consolidation und resp. Eintragung von Bauergütern in selbige festzuhalten sind — Verfahren bei Dismembration dieser Güter . Grundeigenthum, zu Anlegung oder Erweiterung bereits bestehender Eisenbahnen abzutretendes, — Erpropriationsgesetz hierzt Grundsteuer — deren Erhebung in den Jahren 1855—1 857 Grundstücke — Modalität der Eintragung des von dem Besitzer einem Dritten auf seinem Grundstücke überlassenen Abbaurechts von unter- irdischen Stein-, Braun= und Erdkohlenlagern, ingleichen der an- derweiten Veräußerungen und Verpfändungen der letzteren in die Grund= und Hypothekenbücher . —- bäuerliche, — welche Grundsätze bei deren Consolidation und Ein- tragung im Grund= und Hypothekenbuche festzuhalten sind — Verfahren bei Dismembration dieser Grundstücke Güter, bäuerliche, — welche Grundsätze bei deren Consolidation und Ein= tragung im Grund= und Hypothekenbuche festuhalten sind. — Verfahren bei Dismembration dieser Güter . H. Handel — Aufnahme einer Productions= und Consumtionsstatistik hierüber Handelslehranstalt in Dresden, s. Dresden. Handelsreisende — welches anderweite Uebereinkommen zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien wegen gegenseitiger Behandlung derselben bezuglich der Gewerbe- steuer getroffen worden ist. Hausbesitzerverein zu Räumung der Gruben in Dresden, E Dresden. Hausthiere, mit dem Milzbrande behaftete, — Verbot wider den Genuß des Fleisches und Gebrauch der Häute derselben Heilanstalten — Landes- — s. Landes-Heil= und Versorgan= stalten. Heilwesen — Bestätigung des Vereins dafür in der Lößnitz Heimathsscheine, zum Gebrauche im Auslande bestimmte, bige künftig abzufassen sind .. Heinrichsorden — Militär- St. — — soll nach dem Ableben des Inhabers an die Ordenscanzlei zurückgegeben werden . Grund— — wie sel— Tag. 24 Sept. 24 Sy 24 31 21 16 10 24 21 r Dec. Sept. Mai Sept. Oct. Juli Aug. Mai Sept. Oct. Sept. Oct. Oct. Febr. Juli Juli 6 März 10 Seite. 593 fg. 593ä fg. 648 fg. 593 fg. 95 fg. 629 fg. 630 120 fg. (312 fg. 1314 fg. 95 fg. 629 fg. 630 629 fg. 630 622 fg. 45 fg. 117 fg. 124 37 fg. 36 Paragraph. 1—12 37