(AXXI ) Landeslotterie — Befreiung der Einlage= und Gewinngeleer dabei von Verkümmerungen . .. . — — kinftige Vollziehung der Loose bei selbiger Landeswappen — inwiefern dessen Gebrauch auf Waaren— -Etiquetten und Marken gestattet wird Landrentenbank — bis zu welchem Zeitpunkte Ueberweisungen von Ab- lösungs= und Gefällsrenten an selbige zulässig sine . Landtagsabschied für die Ständeversammlung des Jahres 1855 Landwirthschaft — Sammlung von Angaben über Production und Consumtion in deren Gebiete zum Behufe der Ausstellung einer Zollvereinsgewerbestatistik. Lausigk, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung Leipzig, Stadt, — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der dasigen Bank —— — Exrpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahn= hofs der Scchsisch-Bayerischen Staatseisenbahn daselbst — Bitterfelder Eisenbahn — Erpropriationsgesetz zu deren Erbauung — .Weißenfelser Eisenbahn — nrorininegen 1 deren Erbauung — — — welche Fluren dieselbe berührt . —-—-—-ConcessionirungderThüringischenEisenbahngesellschaftzum BaueundBetrIebederselben. . Liquidiren für Ausstellung von Zeugnissen zu örlrning der Geburts- hülfe — ist unstatthaft . — frür Ausstellung von Ursprungscertificaten — findet nicht Statt Literarische Werke der Kunst, s. Werke der Literatur und Kunst. Löhnung der Arbeiter, welche in den fabrikmäßig oder als Hausindustrie betriebenen Gewerbszweigen beschäftigt werden — Modalität derselben Lößnitz bei Dresden — Bestätigung der Statuten des Vereins für veil wesen und Naturkunde daselbst .. Loose der Landeslotterie — künftige Vollziehung derselben Lotterie, s. Landeslotterie. Luxemburg, Großherzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu dem zwischen der Königl. Sächsischen Regierung und mehreren ande- ren deutschen Regierungen über die gegenseitige Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden? am 1öten Juli 1851 1 6geschloffe nen Staatsvertrage . M. Maaß, bei dem Milchverkaufe anzuwendendes, — Beschaffenheit desselben Maurerinnung — unter welchen Bedingungen geprüfte Baumeister in selbige aufgenommen werden Medicinalpolizei — wem der Handel mit Süßholzsaft Guceus liqui. ritiae) gestattet wiree Mehl — bis zu welchem Zeitpunkte der Einzersgoll vast nich abe wird ... Tag. 14 März 27 März 20 Jan. 20 Sept. 7 Aug. 10 Oct. 31 Jan. 22 Jan. 7 Sept. 6 Juni 6 Juni ,Juni 26 Juli 15 März 3 Aug. 8 Aug. 18 Deec. 21 Juli 27 März 6 Febr. 12 Dee. 17 Sept. 3 Juli 24 Sept. Seite. 63 fg. 50 19 595 fg. 124 fg. 622 fg. 34fg. 7fg. 525 fg. 92 92 120 100 fg. 133 131 663 fg. 124 50 21 657 599 fg. 119 593 fg. Paragraph. 1—6 1—12 1—3 1—3 1—3 1—7 1—4