(AII ) Stadt, Sparaasse . Milch — welches Maaß bei deren Verkauf- angewendet werden soll Militärbeamte, im Offiziersrange stehende, — Gesetz über Sicherstellung des bei deren Verehelichung erforderlichen Vermögens Militärdienste, fremdländische, — Verbot wider Werbungen fir Fbis in hiesigen Landen Militärstrafgesetzbuch für das Königreich Sachsen — Publicationsverordnung hierzu — Inhaltsverzeichniß dazu. . . Milzbrand — Verbot wider den Genuß des Fleisches und Gebrauch der Häute der mit dieser Seuche behaftet gewesenen Hausthiere . Mitgift der Chefrauen — Rechtssatz über deren Zuruckgabe und d Verzins- ung nach getrennter Ehe Mühlenverein zu Wildenhain, s. Wildenhain. Münzwesen — Verbot der Zahlung mit freem Papiergelde in Stücken unter zehn Thalern ...... Munition, zum Gebrauche im Kriege bestimmte, — Verbot wider deren Ausfuhr aus dem Kenigeiche Sachsen in Länder, welche nicht zum deutschen Bunde gehören . Meißen, — Bestätigung der revidirten Statuten für die dasige N. Na chdruck — Zusatzvertrag zu der mit der Königl. Großbritannischen Re- gierung abgeschlossenen Convention vom 13ten Mai 1846 über den gegenseitigen Schutz der Autorenrechte gegen selbigen Herzogthum, — Einführung einer Branntweinsteuer darin und Verkehr mit Branntwein zwischen diesem Herzogthume und den an- grenzenden Zollvereinsstaaten . — llebergangsstraßen und Steuerstellen für den desfallsigen Verkehr . Naturkunde — Bestätigung des Vereins dafür in der Lößnitz Neusalza, erbländischer evangelischer Pfarrbezirk, — welcher Pfarrei der katholischen Kirche die daselbst wohnenden kutholischen Flubenzge nossen zugewiesen worden sind . Nassau, O. Oesterreich, Kaiserreich, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung über die Ausdehnung der wegen Auslieferung von politischen und ge— meinen Verbrechern auf dem deutschen Bundesgebiete unter dem 18ten August 1836 und dem 26sten Januar 1854 gefaßten Bun— desbeschlüsse auf dessen nicht zum deutschen Bunde gehörige Kron— länder — — Uebereinkunst mit der dasigen Regierung zu Verhütung von Forst-, Jagd-, Fischerei= und Feldfreveln auf den beiverseitigen Ge- bieten Oesterreichisch-Deutscher Telegraphenverein — Abschluß eines Nachtragsvertrags zu dem die Bildung des genannten Vereins be— treffenden Vertrage vom 25sten Juli 1850 — Zusammenstellung der dießfallsigen Ergänzungen und Abänderungen Tag. 21 Juli 12 Dec. 4 Juli 20 Nov. 11 Aug. 13 Aug. 7 Julie 31 März 8 Juli 29 März 5 Dec. 15 Nop. * * 21 Juli 17 Aug. Seite. 121 fg. 657 113 fg. 644 533 fg. 531fg. 586 117 fg. 53 117 41 648 fg. 639 fg. 640 124 526 3fg. 637 fg. 642 fg. Paragraph.