(6 ) machen, so ist Unser Finanzministerium ermächtigt, dieselben im Wege der Verordnung zu treffen und zu veröffentlichen. § . Die Verordnung über die Bestrafung der Vergehen gegen die Zollgesetze der durch Handels= und Zollvertrag mit dem Zollvereine verbundenen Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Staaten vom 3ten December 1853 wird hiermit aufgehoben. Hiernach haben sich Unsere Behörden, sowie Alle, die es angeht, zu achten. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen, auch Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den Sten Januar 1855. Johann. Johann Heinrich August Behr. Letzte Absendung: am 25sten Januar 1855.