Aciiencapital. Einzahlung desselben. ( 8) dieser Anstalt, sowie des vermöge Decrets vom 1 Sten Januar 1849 bestätigten Statuten- nachtrags vom öten Januar 1849 Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den- selben auf das Genaueste nachgegangen werden soll. Hierüber ist gegenwärtiges Deeret ertheilt, von Uns eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden. Dresden, den 22 ten Januar 1855. Dr. Ferdinand Zschinsky. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Nachtrag zu den Statuten der Leipziger Bank. Mie Genehmigung der hohen Staatsregierung werden die 9§ 5, 6, 10, 41 und 109 der mittelst Allerhöchsten Decrets vom 12ten März 1839 bestätigten Statuten der Leip- ziger Bank, sowie §§ 4, 74 und 111 des unter dem 1 Sten Januar 1849 Allerhöchsten Orts bestätigten Nachtrags dazu, hiermit aufgehoben, an deren Stelle die nachstehenden §& 4, 5, 6, 10, 41, 74, 109 und 111 in veränderter Fassung in Kraft treten: 4. Das aus 1,500,000 Thalern in 6000 Stück Actien à 250 Thaler beste- bende Actiencapital der Bank wird, auf Grund § 4 des unterm 1 Sten Januar 1849 be- stätigten Statutennachtrags, durch Ausgabe von ferneren 6000 Stück Actien à 250 Thlr., auf Drei Millionen Thaler erhöht. Auf die zu diesem Zwecke neu zu ereirenden Actien und Quittungsbogen finden alle Bestimmungen der mittelst Allerhöchsten Decrets vom 1 2ten März 1839 bestätigten Sta- tuten und der bestätigten Nachträge dazu, soweit hierin durch gegenwärtigen Nachtrag nichts abgeändert worden, insonderheit also auch die in 66 7, 8, 9 und 11 enthaltenen, Anwendung. &5. Zu Abnahme dieser obenerwähnten neu zu creirenden 6000 Actien werden die Inhaber der älteren dergestalt aufgefordert, daß sich dieselben binnen einer Frist von acht Wochen, von Zeit der öffentlichen Bekanntmachung (§ 9) an, deshalb zu erklären, zu die- sem Ende die älteren Actien zur Abstempelung zu präsentiren, und hierbei 2586 des Nomi- nalwerthes der Actien, mit einem unverzinslichen Zuschlage von 100½ dieser Einzahlungen zum Reservefonds (§ 111) gegen Empfangnahme eines nach dem Schema unter A. ausge- fertigten, von zwei Mitgliedern des Bankdirectoriums unterzeichneten Quittungsbogens einzuzahlen haben. Die übrigen 759 werden nach Maaßgabe des Bedürfnisses in Raten von höchstens 250 der Actien und den bei jeder dieser Ratenzahlungen jedes Mal mit