□ .M. 250 Thaler „ „ im 14 Thalerfuße. Actie der Leipziger Bank. Inhaber dieser Actie hat an die Casse der Leipziger Bank Zweihundert Funfzig Thaler, ingleichen den nach § 111 des Allerhöchsten Orts bestätigten Statutennachtrags vom 1855 bestimmten Beitrag zum Reservefonds mit Fünk und Zwanzig Thalern im 14 Thalerfuße baar entrichtet, hat nach Höhe dieses Betrags und in Gemäßheit der unter dem 1 2ten März 1839 Allerhöchsten Orts bestätigten Statuten und deren Nachträgen vom 2 Asten Februgr 1845, 5ten Januar 1849 und ten 1855, welchen Allen er sich durchgängig unterwirft, verhältnißmäßig gleichen Antheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der Bank, und empfängt für das eingezahlte Capital Drei vom Hundert jährliche Zinsen. Leipzig, den Leipziger Bank. vorsitzender vollziehender Director. Bemerkung. Nach #9# 9 der confirmirten Statuten der Bank erfolgen alle Bekanntmachungen an die Actionäre durch die Leipziger Zeitung, durch eines der Localblätter der Orte, wo sich Zweigbanken befinden, und bis auf weitere Anordnung durch die Augsburger Allgemeine Zeitung und die Liste der Hamburger Börsenhalle. — + 42 der Statuten beschränkt die Verjährungsfrist rücksichtlich verlorener Actien auf 4 Jahre. — Zinsen und Dividenden, welche binnen 4 Jahren von der Verfallzeit nicht erhoben werden, fallen nach §9 110 der Casse der Bank anheim. ·# 1855. 4