3. n Talon zu den Zins- und Dividendenscheinen der Actie der Leipziger Bank . auf die Zeit von bis Ende Februar und Ende Mai 1859. Nur der Inhaber dieses Talons empfängt nach Ablauf der angegebenen Zeit in Ge- mäßheit des § 109 des confirmirten Statutennachtrags der Leipziger Bank vom 1855 gegen Rückgabe des letzteren die fernerweit für die gedachte Actie auszugebenden Zins= und Dividendenscheine. Leipzig, den eipziger Bank. L. S. N. N. vorsitzender N. N. Controleur. N. N. vollziehender Director.