(94 -) & 3. Die in Angriff zu nehmende Eisenbahn wird von Leipzig aus zunächst folgende Flurbezirke: Leipzig, Reudnitz, Petscher Mark, Pfaffendorf, Eutritzsch, Gohlis, Möckern, Lindenau, * Leutsch berühren, und es haben die oben angezogenen Gesetze und Bestimmungen auf diese Flur- bezirke und die innerhalb derselben von der Eisenbahnlinie betroffenen Grundstücke An- wendung zu leiden. Ueber die Fortführung der Eisenbahn von Leutsch ab wird künftig weitere Verordnung erfolgen. Dresden, den 7ten Juni 1855. Ministerium des Innern. Frhr. von Beust. Demuth. Letzte Absendung: am 1ten Juni 1855.