(176 ) Hierüber ist Königlich Sächsischer Seits gegenwärtige Ministerialerklärung ausge— fertigt und solche mit dem Königlichen Insiegel versehen worden. Dresden, den bten Juli 1855. Königlich Sächsische Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten. der Justiz. Frhr. v. Beust. LS Dr. Zschinsky. A 63) Bekanntmachung, die zum Behufe der Contrasignatur der neuen Aprocentigen Staatsschuldencassen— scheine dem Staatsschuldenbuchhalter Vermann gewährte Aushülfe betreffend; vom 15ten August 1855. Zu schnellerer Förderung der Vollendung der dem Gesetze vom 13ten dieses Monats gemäß zu creirenden neuen 4procentigen Staatsschuldencassenscheine ist für angemessen befunden worden, den bei der Staatsschuldenbuchhalterei angestellten Calculator Karl Gottlob Weber aushülfsweise dem Buchhalter Vermann beizugeben und mit der abwechselnd zu bewirkenden Contrasignatur der Schuldscheine, sowie der Talons zu beauftragen. Es wird daher Solches nach § 17 des Gesetzes vom 29sten September 1834 zu Jedermanns Nachachtung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 15ten August 1855. Finanz-Ministerium. Behr. Geuder. Letzte Absendung: am 25sten August 1855.