(594 ) desselben Jahres) bereits bis Ende September dieses Jahres verfügte Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotene und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, gestampfte oder geschälte Hirse, anderweit bis Ende September künftigen Jahres ausgedehnt worden ist. Die Zollämter, sowie Alle, die es angeht, haben hiernach sich zu achten. Dresden, am 24sten September 1855. Finanz-Ministerium. Behr. Schäfer. Letzte Absendung: am gten October 1855.