(XVI) G. Gartendiebstähle — das Gesetz vom 11ten August 1855 über deren Be- strafung tritt den 1sten October 1856 in Kraft — ob und inwieweit obiges Gesesi in den n Schoͤnburgischen ehrsbensche ten Anwendung leidet . Gasanstalten — welche Vorschriften bei deren Anlegung in Bezug auf Festigkeit und Regelmäßigkeit zu beobachten find Gebühren der Zeugen und Sachverständigen in Strafsachen — Ansätz dafür — für Aerzte, Wundärzte, Chemiker, Pharmaceuten und Hebammen bei gerichtlich-medicinischen und medicinal-polizeilichen Verrichtungen — Tarordnung für selbige Geisteskranke — wie die Polizeibehörden zu verfahren haben, wenn bei deren Unterbringung in einer Landes-Heil= oder Versorganftalt Streitigkeiten über deren Heimathsangehörigkeit entstehen . — deren Beförderung auf Eisenbahnen Geistliche Stellen, Z kommen derselben verwendet werden soll Gendarmerie — ergänzende Bestimmungen zu der durch Verordnung! vom 30 sten October 1852 publicirten Uebereinkunft mit der Oesterreichischen Regierung wegen der gegenseitigen Hülfsleistung derselben bei Verfolg- ung flüchtiger Verbrecher auf das Gebiet des anderen Staates und we- gen deren Verwendung bei Feuers= und Wassersnoth auf dem Gebiete des anderen Staates Gerichte, Königliche, — Uebertragung der Berggerichtsbarkeit auf selbige Verfahren bei Fortstellung der bei denselben zur Zeit anhängigen Un- tersuchungen — diesseitige, — Modalität bes Geschäftsverkehrs zwischen seibizen und den Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Gerichten .. Gerichtsaniter——dereii Bezirke — deren Stellung zu ven' Amtshauptleuten . Gerichtsbarkeit der Bergämter, zeitherige, — geht auf die ordentlichen Ge- richte über Gerichtsbezirke des Landes, mit Ausnahme der Schondurzischen Nashen- schaften, — deren Bilbung . . Gerichtskosten in Strafsachen — Gebührenansätze dafür Gerichtsstand der Mitglieder des Hauses Schönburg — Bestimmung hierüber Getreide — bis zu welchem Zeitpunkte der Eingangszoll dafür nicht erhoben wird .. Getreidekörner, mit arsenikhaltigem Wasser getränkte, — Verbot wider de- ren Gebrauch zu Vertilgung der Mäuse Gewerbesteuer, von den Bankschlächtern und Branntweinbrennern im 1 Jahre 1857 zu entrichtende, — Höhe derselben Gewerbe= und Personalsteuer, im Jahre 1856 zu entrichtende, — * dabei — —1 außerordentliche, im Jahre# 1856 * erhebungi kommende, — Einnehmergebühr dabei vacante, — zu welchen Zwecken das Stostentali- Tag. 3 Sept. (15 Sept. 17 Nor. 12 Deec. 6 Sept. — — — — 1855 11 Dec. 1856 13 Aug. 14 April 15 Oct. 8 Mai 12 Sept. 26 Sept. 2 Sept. 13 Sept. 8 Mai 2 Sept. 6 Sept. 15 Sept. 1 Sept. 19 Jan. 24 Dec. 15 Mai 10 Sept. Seite. 242 331 408 fg. 420 fg. 306 fg. 343 fg. 1fg. 361, 395 53 388 fg. 78 fg. 286 fg. 384 fg. 243 fg., 328 325 fg. 78 fg. 243 fg., 328 295 fg. 333 237 5fg. 471 fg. 77 fg. 289 fg. Paragraph. 11 13—18 33—45 1—14 1—14 9—20 24 1, 2