(202) MÆ 51) Bekanntmachung, die Buchhalterstelle bei der Staatsschuldencasse betreffend; vom 7ten August 1856. In Gemäßheit 8 17 des Gesetzes vom 29sten September 1834 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Allerhöchster Genehmigung dem Buchhalter bei der Staatsschuldencasse Friedrich August Vermann auf sein dießfallsiges Ansuchen vom 1 sten August dieses Jahres an die Versetzung in den Ruhestand bewilligt und zum Nachfolger desselben in der vorgedachten Function als Staats- schuldenbuchhalter von der nämlichen Zeit an der vormalige Controleur bei der Finanz- hauptcasse Augusi Gottlob Stöckhardt ernannt, sowie auf Allerhöchste Bestätigung verpflichtet worden ist. Dresden, am 7ten August 1856. Finanz-Ministerium. Behr. Geuder. 52) Deeret wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins; vom Iten August 1856. Mie Allerhöchster Genehmigung haben die Ministerien der Justiz und des Innern den anliegenden Nachtrag zu den laut Allerhöchsten Decrets vom 13ten Mai 1844 confir- — mirten Statuten des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins mit der Wirkung bestätigt, daß der darin enthaltenen, von § 25 der Statuten abweichenden Bestimmung genau nach- gegangen werden soll. Hierüber ist gegenwärtiges Deecret unter Vollziehung durch die Vorstände beider Ministerien ausgefertigt worden. Dresden, den 9t#e#n August 1856. Die Ministerien der Justiz und des Innern. (.