Gesch-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 2s, . 63) Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend; vom 2ten September 1856. Nachdem auf Grund des Gesetzes vom li##ten August 1855, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, mit Allerhöchster Genehmigung die Grenzen der künftigen Gerichtsämter und Bezirksgerichte festgestellt, auch deren Vertheilung unter die bestehenden vier Appellationsgerichte bewirkt worden ist, so wird die hierüber allenthalben getroffene Bestimmung in der Beilage andurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 2ten September 1856. Ministerium der Justiz. Dr. von Zschinsky. Lamm. Eintheilung des Königreichs Sachsen nach Gerichtsbezirken. 4. Appellationsgerichtsbezirk Pudissin. J. Bezirksgericht Zittau, zugleich Gerichtsamt für den Gemeindebezirk der Stadt Zittau. 1) Gerichtsamt Zittau. Drausendorf, Hain, Althörnitz, Eckartsberg mit Hasenberg, Hainewalde mit Buttervor- Bertsdorf, Eichgraben, werk, Charlottenruh und Dittelsdorf, Großporitzsch, Augustusthal, 15%“. 39