(291 Gesetz-und Vetoid nungsblatt für das Königreich Sachsen, 1344 Stück vom Jahre 1856. .# 67) Verordnung, die Publication einer Tarordnung in Strassachen betreffend; vom öten September 1856. Nachdem die Abänderungen in dem Strafverfahren eine Revision der Taxordnung in Strafsachen nothwendig gemacht, auch die auf dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1854 versammelt gewesenen Stände in der ständischen Schrift vom 2 Ssten December 1854 (Acten des außerordentlichen Landtags vom Jahre 1854, Abtheilung l, Band III, Seite 301 fg.) die Regierung ermächtigt haben, diese Revision vorzunehmen und eine provisorische Tarordnung zu erlassen, so wird, mit Allerhöchster Genehmigung, in der Anfuge eine Tarordnung in Strafsachen, welche mit dem Zeitpunkte, wo die Strafproceß. ordnung vom 1 lten August 1855 in Kreaft tritt, gleichfalls zur Anwendung gelangt, mit der Weisung andurch bekannt gemacht, daß Jeder, den es angeht, nach derselben sich zu achten habe. Dresden, den 6ten September 1856. Ministerium der Jnstiz. Dr. von Zschinsky. Munz Tarordnung in Strafsachen. Capitel I. Allgemeine Bestimmungen. –1. Für eine gerichtliche oder außergerichtliche Bemühung in Strafsachen kann etwas nicht gefordert werden, wenn für dieselbe in gegenwärtiger Taxordnung kein bestimmter 1956. 45