Nr. 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 (299 5 Erlassung einer schriftlichen Ladung oder eines schriftlichen Haft- oder Vor— führungsbefehls, Ausstellung einer Legitimation bei angeordneter Nacheile oder zur Abholung eines Inhaftaten Ist die Ladung an mehrere Personen gerichtet, oder betrifft der Befehl mehrere Personen, so ist über diesen Ansatz noch für die zweite und für jede folgende Person anzusetzen Ausfertigung eines Scheins über sicheres Geleit Haftnahme einer Person Vernehmung eines Angeschuldigten ... 20 Ngr. bis Dieser Ansatz gilt auch für das Verhör nach Art. 268 der Straf- proceßordnung,. GWersl. noch Anmerkung sub Nr. 5) Gegenüberstellung 20 Ngr. bis Abnahme des Handgelöbnisses . . Beschlagnahme und Aufzeichnung des beweglichen Vermögens durch den Un. tersuchungsrichter (Art. 146 der Strafproceßordnung) 1 Thlr. bis Die öffentliche Bekanntmachung derselben und ebensoviel für dieselbe im Falle der Wieveraufhebung. Anmerkung zu Nr. 13 und 21. In diesen Ansätzen sind die Zuschriften an die Zeitungserpeditionen mit begriffen. Annahme oder Rückgabe einer Sicherheitsleistung 15 Ngr. bis Außer diesem Ansatze passiren, wenn Geld oder Geldeswerth zum ge- richtlichen Depositum kommt, die gesetzlichen Depositalgebühren. Acteninrotulation nebst Anfertigung und Vervollständigung des Repertorii und der Liquidation der Gerichtskosten, soweit letztere mit der Acteninrotulation verbunden ist, (im Uebrigen vergl. jedoch § 6) . Dieser Ansatz passirt für jedes Volumen, jedoch nur einmal für vasselbe. Neben diesem Ansatze kann bei Versendung der Acten noch für Em- ballage angesetzt werden . 2 Ngr. bis Bestellung eines Vertheidigers Beiwohnung einer vom Vertheidiger oder anderen Personen mit dem Ange. schuldigten gesuchten Unterredung .. Anschlag am Gerichtsbrete, schriftliche Auflage, ** oder sonstige Ausfertigung Anmerkung. Randbeschlüsse, velne die Stelle einer außerdem unvermeidlichen Ausfertigung vertreten, sind ebenso zu liquidiren. Für andere Randbeschlüsse passirt kein Ansatz. 1856. 46 Thlr. 2 10 10 20 20 15 15