(342 ) #14. Die Bestimmungen gegenwärtiger Verordnung treten mit dem Tage in Wirk- samkeit, mit welchem die im Eingange erwähnten Gesetze in Kraft treten. Unsere Ministerien des Kriegs und der Justiz sind mit der Ausführung vieser Ver- ordnung beauftragt. Urkundlich ist diese Verordnung von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Siegel bedruckt worden. Gegeben zu Dresden, am 25sten September 1856. Johann. Dr. Ferdinand von Zschinsky. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Bernhard von Rabenhorst. Johann Heinrich August Behr. Johann Paul von Falkenstein. Letzte Absendung: am 30sten September 1856.