(358 ) 1) einen halben Tag der Abwesenheit vom Wohnorte: — 20 Ngr. —, 2) einen ganzen Tag der Abwesenheit: 1 Thlr. 10 Ngr. —; b) an Diäten für Zehrung 1) auf einen Tag ohne Nachtquartier: — 10 Ngr. —, 2) auf einen solchen mit Nachtquartier: — 20 Ngr. —. Letzte Absendung: am 30sten September 1856.