(382 ) findet, für den betreffenden Ort die Veranstaltung öffentlicher Lustbarkeiten bei Strafe zu verbieten. Hiernach haben sich die sämmtlichen Polizeibehörden gebührend zu achten. Dresden, am 26sten September 1856. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Lehmann. Letzte Absendung: am 7ten October 1856.