(XXII) Tag. Seite. Paragraph. Werthzeichen in Werthsabschnitten von 10 Thalern und darüber, unverzins- liche, von einer ausländischen Bank, Anstalt oder Person ausgegebene, — unter welchen Bedingungen selbige künftig in hiesigen Landen zu Zahlungen verwendet werden dürfen . 18 Mai 101 fg. 1—8 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die in den Sparcassenordnungen zu Annaberg, Frohburg, Hohnstein und Oschat Festesette Friften und 1856 Rechtsnachtheile — findet nicht Statt. *“ Dec. 6 1857 130 Jan. 56 13 Febr. 57 14 Sept. 244 Wohngebäude, innerhalb des Gerichtsbezirks der vormaligen Justizämter und der Kammergüter neu zu erbauende, — welche Behörde zu deren An- legung Concession zu ertheilen hat ......... 14 April 69 fg. 1—5 Z. Zahlungen in unverzinslichen ausländischen Schuldverschreibungen oder Werth- zeichen in hiesigen Landen — unter welchen Bedingungen selbige künftig gestattet sind . 18 Mai 101 fg 1—8 Ziegelbrennereien, neue, — was bei deren Anlegung die Bauconcessions= behörde zu beobachten hat 6 Febr. 53 fg. 6 Zittau, Stadt, — der Sitz der bisherigen Amtshauptmannschaft daselbst wird nach Löbau verlegt 2 Nov. 245 Zollverein, deutscher, — Vertrag der durch die allgemeine Münzconvention vom 30sten Juli 1838 unter sich verbundenen Staaten desselben mit dem Kaiserthume Oesterreich, ingl. dem Fürstenthume Liechtenstein über das Münzwesen 18 Mai 81 fg. — Nachtrag zu der zwischen den dazu gehörigen Staaten des bisherigen 14 Thalerfußes abgeschlossenen besonderen protocollarischen Ueberein- kunft vom 30sten Juli 188 18 Mai 1, 94 fg. — Modificationen der Königl. Sächsischen Miner nach mne der vorgenannten Vereinbarungen . (19 Mai 96 fg. 1—15 4 Aug. 143 fg. 1—15 — nach welchen Sätzen die Abgabe von den zur Zuckerbereitung bestimmten Rüben, sowie die Eingangszölle von ausländischem Zucker und Shrup für den Zeitraum vom 1 sten September 1857 bis Ende August 1858 zu erlegen und zu erheben sind . 27 Juni 113 — Abschluß eines Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen den Staaten desselben und der Orientalischen Republik del Uruguaav. 30 Juni 114 fg. — das Herzogthum Parma ist, diesem gegenüber, nach erfolgtem Aus- tritte aus der Zolleinigung mit Oesterreich, vom 1sten November 1857 an als Ausland zu betrachten . 2 Nov. 246 Zucker, ausländischer, — nach welcher Höhe die Eingangagollsätze hiervon für den Zeitraum vom üisten September 1857 bis Ende August 1858 er- hoben werden sollen . 27 Juni 113 Zugknechte, zum Schiffzuge an der Elbe verwendete, — Abstellung der bei Ausübung ihres Gewerbes oft vorkommenden Ungebührnisse 8 Jan. 22 fg. 1—5