(73) Dagegen findet bei den beiden anderen Vereinsstationen Schneeberg und Großenhain, sowie bei den Eisenbahnstationen Meerane und Schwarzenberg beschränkter Tagesdienst Statt, bei welchem die Dienststunden an Wochentagen auf von 9 Uhr bis 12 Uhr Vormittags und 2 7 Naachmittags und an Sonntagen von 2 7 Nachmittags festgesetzt werden. Gleichzeitig ist beschlossen worden, einen gleichen beschränkten Tagesdienst bei der Ver- einsstation Meißen von jetzt ab bis auf Weiteres eintreten zu lassen. Es wird Solches zur allgemeinen Kenntnißnahme mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß in Ansehung der Depeschenbeförderungsgebühren bei den neu errichteten Te- legraphenstationen die bezüglichen Bestimmungen des — bei allen Telegraphenstationen käuflichen — Reglements für die internationale telegraphische Correspondenz auf den Li- nien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins, sowie für den internen telegraphi- schen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphen= linien Anwendung leiden. Dresden, am 29sten April 1857. Finanz-Ministerium. Behr. Opelt. & 35) Verordnung, die Bestellung von Commissaren zur Leitung von Landtagswahlen betreffend; vom 29sten April 1857. Ne mittelst Allerhöchster Verordnung vom 1 ü#ten dieses Monats die Veranstaltung der für die im laufenden Jahre einzuberufende ordentliche Ständeversammlung erforder- lichen Ergänzungswahlen angeordnet, mit der Leitung dieser Wahlen aber folgende Regierungscommissare, als: für den Bezirk der Stadt Dresden der Gerichtsamtmann Hofrath Damm allhier, Chemnitz der Amtshauptmann Brückner daselbst,