Gesetz-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Q Stück vom Jahre 1857. 53) Decret wegen Bestätigung der Statuten der Dresdner Feuerversicherungsgesellschaft; vom iten Juli 1857. Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den Statuten der auf Actien zusammengetretenen Dresdner Feuerversicherungsgesellschaft die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmun- gen allenthalben genau nachgegangen werden soll. Gleichzeitig ist dieser Gesellschaft zu den nach §7 des Gesetzes vom 1 Aten November 1835 zulässigen Versicherungen unter den in der Generalverordnung vom 13ten Decem- ber 1 836 ausgesprochenen Bedingungen und Beschränkungen, sowie unter Vorbehalt der- jenigen Bestimmungen, welche Seiten des Ministeriums des Innern in Betreff des Mo- biliarfeuerversicherungswesens und der Privatfeuerversicherungsgesellschaften im Allgemeinen noch werden getroffen werden, Concession ertheilt worden. Ueber die erfolgte Bestätigung der Statuten ist gegenwärtiges Bestätigungsdeeret unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. Dresden, den 4ten Juli 1857. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Demuth. 54) Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt= und Kirchengemeinde Oschatz betreffend; vom 26sten Juni 1857. De für die Dauer der von Seiner Königlichen Majestät dermalen in das Ausland unternommenen Reise zu Besorgung der immittelst vorkommenden Regierungsangelegen- 1657. 22