( 250 ) Solches wird zur gebührenden Nachachtung für Alle, die es angeht, andurch bekannt gemacht. Dresden, am 30sten September 1857. Die Ministerien der Justiz, des Jnnern und der Finanzen. Dr. von Zschinsky. Frhr. v. Beust. Behr. „ Geuder. 78) Decret wegen Bestätigung eines weiteren Nachtrags zu den Statuten des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins; vom 27 sten October 1857. M Allerhöchster Genehmigung ist von den Ministerien der Justiz und des Innern nach- — stehender fernerweiter Nachtrag zu dem mittelst Allerhöchsten Decrets vom 13ten Mai 1844 confirmirten Statute des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins auf Ansuchen des Vorstandes desselben bestätigt und darüber gegenwärtiges Decret unter Vollziehung durch die Vorstände beider Ministerien ausgefertigt worden. Dresden, den 27sten October 1857. Die Ministerien der Justiz und des Innern. Dr. von Zschinsky. Frhr. von Beust. Nachträge zu dem Statute des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen. VI. Zu 866 15 und 57. SI. Der Verein kann von jetzt an jedes, im Uebrigen statutenmäßig zu bemessende und verwilligte Darlehn, auch in Fällen des Wiedereintritts nach § 21 des Statuts, nach Demutdh.