( 259 ) 81) Bekanntmachung, den Eintritt der Wirksamkeit des zweiten Nachtrags zum revidirten Postvereins- vertrage vom 5ten December 185f betreffend; vom 22sten December 1857. De- mittelst Verordnung vom 2 7sten August 1857 (Seite 151 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes von demselben Jahre) veröffentlichte zweite Nachtrag zu dem revidirten Postvereinsvertrage vom 5ten December 1851 kann mit dem 1sten Januar 1858, wie im Artikel 19 festgesetzt worden ist, noch nicht in Wirksamkeit treten, da die innerhalb des gesammten Vereinsgebiets hierfür erforderlichen Vorarbeiten nicht haben beendigt werden können. Es bleibt daher die Bezeichnung des Zeitpunktes, von welchem der gedachte Vertrags- nachtrag ins Leben treten wird, anderweiter Bekanntmachung vorbehalten. Dresden, den 2 2 sten December 1857. Finanz-Ministerium. Behr. Opelt. X& 82) Bekanntmachung, die Eröffnung der Telegraphenstation Oederan betreffend; vom 21sten December 1857. Zum Anschluß an den Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenverein ist in Oederan eine Telegraphenvereinsstation errichtet worden, welche den 1sten Januar 185 8 für die allgemeine Correspondenz eröffnet werden soll. Der Tagesdienst daselbst ist an den Wochentagen auf die Zeit von 9 bis 12 Uhr Vormittags „ 2 bis 7 Uhr Nachmittags und an Sonntagen auf die Zeit von 2 bis 7 Uhr Nachmittags bestimmt worden.