(260 ) Es wird Solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht und zugleich bezüglich der De— peschengebühren und der sonst zu beobachtenden Bestimmungen auf das Reglement für die internationale telegraphische Correspondenz auf den Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins sowie für den internen telegraphischen Verkehr im Bereiche der Königl. Staats= und Eisenbahntelegraphenlinien vom Isten August 1856, welches bei allen Tele— graphenbureaus käuflich zu erlangen ist, verwiesen. Dresden, am 2Asten December 1857. Finanz-Ministerium. Behr. Opelt. Letzte Absendung: am öten Januar 1858.