(X) Artikel 284 des Strafgesetzbuchs — authentische Erklärung desselben Auctionen — welche Behörde die Cassation des Stempels zu den Vrotocollen über selbige zu bewirken hat . Auerbach, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenvereinsstation daselbst. Ausländer — welchen Gewerbesteuerbetrag selbige in den dahren 1858—1860 zu entrichten haben . B. Bäckerei und Brauerei zu Cainsdorf, s. Cainsdorf. Bank zu Chemnitz, s. Chemnitz. — zu Leipzig, s. Leipzig. Bankschlächter — welchen Gewerbestenerbetrag selbige im Jahre 1858 zu entrichten haben . — — Betrag der von selbigen im Jahre 1859 zu entrichtenden Gewerbe— steuer Königreich, — inwiefern die Benachrichtigungen von Verurtheilungen dastger Unterthanen im Königreiche Suchse an deren bimathspollzer behörde zu richten sind . . Bergaichamt zu Freiberg — dessen Errichtung . Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft — deren Gerichtsstand in biesigen Landen als Inhaberin der Jüterbogk-Riesaer Auschlußbahn Bier — Erhebungsfuß bei der Uebergangsabgabe davon Bierbrauerei zu Schloß Chemnitz, s. Chemnitz. Biermalzsteuer — Erhebung derselben nach dem neuen Landesgewichte Bayern, Bierverlagsrecht der Landbrauereien auf gewisse einzelne Gasthöfe und Schankstätten — Ueberweisbarkeit desfallsiger Ablösungsrenten auf die Landrentenbank Bitterfeld-Leipziger Eifenbahn' — deren Tract Brand, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse Brandis, Stadt, — Bestätigung der dasigen Spareassenordnung . Brandverstcherungöanstalt — Immobiliar= — in hiesigen Landen — Abänderung einiger auf deren Eintichtung bezüglichen gescblichen Be- stimmungen Brandoversicherungscasse — Beiträge dazu im n Jahre 1858. . ————-FnatwnderBektragedazufurdieJahte1859und1860.. Branntweinbrenner — welchen Gewerbestenerbetrag dieselben im Jahre 1858 zu entrichten haben — — Betrag der von selbigen im Jahre 1859 zu entrichtenden Gewerbesteuer Brauereien, s. Landbrauereien. Brauereiinhaber — selbige haben bei Einreichung der Verzeichnisse über ihre Gewerbsräume und Betriebsgeräthe die Malzquetschmaschinen mit anzumelden Brückenwgagen — Ermächtigung der Tichämter zu deren Stempelung Bund, deutscher, — Bestimmungen über die Kriegsverfassung desselben. Tag. 15 Juli 1 1857 31 Dec. 1858 9 Dec. 21 Sept. 12 Aug. 10 Febr. 20 Dee. 4 Juni 7 Oct. 7 Oct. 30 Jan. 28 Jan. 10 Aug. 22 Juli 3 April 10 Dee. 4 März 11 Aug. 12 Aug. 16 Dec. 14 Oct. 2 Sept. 3 Aug. Seite. 126 fg. 1 fsg. 344 255 179 178, 179 fg. 378 13 396 106 262 262 15 6 173 174 g. 87 g. 352, 354 fg. 19 fg. 183 178, 179 fg. 378 266 250 153 fg. Paragraph.