(XIV ) Gößnitz-Glauchauer Eisenbahn — Eröffnung des Betriebs auf selbiger — — Errichtung einer Telegraphenstation daselbst . Ooldmunzen—Vere1ns-:.—Gew1chtesurderen Nachwägung. Goldwaaren — künftige Bezeichnung des Feingehalts derselben . Grimma, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenvereinsstation daselbst Großbritannien, Königreich, — Uebereinkunft zwischen der dasigen Regier- ung und dem deutschen Zollvereine über den Eintritt gewisser Erleichter- ungen und Begünstigungen bei dem Handel mit den Unterthanen der Jonischen Inseln . . Grundsteuer — die Erhebung der Zuschläge dazu wird ausgesetzt . —-—-derenCrhebungtndenJahren1808-—18()() H. Handel mit den Unterthanen der Jonischen Inseln — Uebereinkommen zwischen dem deutschen Zollvereine und der Großbritannischen Regierung über den Eintritt gewisser Erleichterungen dabei . —-AbschlußemesVertIagshteruberzwichenden Staaten des deutshen Zollvereins und Persien Handverkauf in den Apotheken — welches Gewicht dabei zu benutzen ist. Heimathsangehörigkeit von Sträflingen, welche zur Zeit ihrer Entlassung aus den Strafanstalten noch nicht feststeht, — welcher Ort dem zu Ent- lassenden zum ferneren Aufenthalte anzuweisen ist. — — die Bestimmungen der hierauf bezüglichen Gesetze vom 26sten Novem- ber 1834, 12ten October 1840 und 3ten Juli 1852 finden auf die Fest ung Königstein und deren Gebiet keine Anwendung Hessen-Homburg, Landgrafthum, — dessen Beitritt zu der zwischen der Königlich Sächsischen und mehreren anderen deutschen Regierungen abge— schlossenen Uebereinkunft wegen Legitimation der Reisenden vermittelst Paßkarten..w .. Holzdeputate, Geistlichen, Schullehrern und Kirchendienern zustehende, — Berechnung der Genußzeit dabei Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa vorgesundenen Einlage- und Quittungsbücherder Sparcassen zu Brand, Brandis, Ebersbach, Kirch- berg, Lengenfeld, Markranstädt, Oelsnitz und Schneeberg — ist statthaft J. Jagdkartengelder — gesetzliche Bestimmung über deren Verwendung Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden — Geseb hierüber — Ausführungsverordnung dazu Tag. (21 Oct. — 8 Nov. 25 Nov. 30 April 22 Nov. 21 Sept. 12 Mai 26 Febr. 12 Aug. r 12 Mai 10 Juni 25 Sept. 18 März 4 Ang. 22 Juli 27 Sept. 29 Oct. 25 Nov. 2* 27 Seite. 268 fg. 317 319 fg. 97 322 255 90 fg. 110 fg. 257 fg. 38 fg. 140 fg. 318 393 fg. 17 88 94 172 174 fg. 265 322 331 323 fg. 332 fg. Paragraph. 25 1—26 1—25