(10) 811. Mit der Ausführung dieses Gesetzes sst beziehendlich Unser Finanzministerium und der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden beauftragt. Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel bei- drucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 1 ten Februar 1858. Johann. 6 Johann Heinrich August Behr. –– —„ —— —ffl — Letzte Absendung: am 16ten Februar 1858.